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Verordnung über die Gewährung einer Mehrarbeitsvergütung für Soldaten (SMVergV)
Eingangsformel
§ 1 Voraussetzungen des Anspruchs
§ 2 Ermittlung des Anspruchs
§ 3 Höhe des Anspruchs bei Vollzeitbeschäftigung
§ 4 Höhe des Anspruchs bei Teilzeitbeschäftigung
§ 5 Ausschluss des Anspruchs
§ 6 Inkrafttreten
§ 3 Höhe des Anspruchs bei Vollzeitbeschäftigung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 3 Höhe des Anspruchs bei Vollzeitbeschäftigung
Die Vergütung beträgt je Stunde für Vollzeitbeschäftigte
1.
in den Besoldungsgruppen A 3 und A 4
15,42 Euro,
2.
in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 8
18,22 Euro,
3.
in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12
25,03 Euro,
4.
in den Besoldungsgruppen A 13 bis A 16
34,46 Euro.