| § 1 | Persönlicher Geltungsbereich, Dienstgradbezeichnungen |
| § 2 | Dienstliche Beurteilung |
| § 3 | Beurteilungsverfahren |
| § 3a | Referenzgruppen |
| § 4 | Ordnung der Laufbahnen |
| § 5 | Einstellung |
| § 6 | Zusicherung der Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten |
| § 7 | Beförderung |
| § 8 | Dienstzeiterfordernisse |
| § 9 | Laufbahnbefähigung und Laufbahnwechsel |
| § 10 | Einstellung in eine Laufbahn der Mannschaften |
| § 11 | Beförderung der Mannschaften |
| § 12 | Sonstige Soldatinnen und sonstige Soldaten (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 bis 7) |
| § 13 | Einstellung als Unteroffizieranwärterin oder Unteroffizieranwärter |
| § 14 | Beförderung der Unteroffizieranwärterinnen und Unteroffizieranwärter |
| § 15 | Einstellung mit einem höheren Dienstgrad |
| § 16 | Aufstieg in eine Laufbahn der Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere |
| § 17 | Einstellung als Feldwebelanwärterin oder Feldwebelanwärter |
| § 18 | Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter |
| § 19 | Einstellung mit einem höheren Dienstgrad |
| § 20 | Beförderung der Feldwebel |
| § 21 | Aufstieg in eine Laufbahn der Feldwebel |
| § 22 | Einstellung, Beförderung, Aufstieg und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten |
| § 23 | Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter |
| § 24 | Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter |
| § 25 | Offizierinnen und Offiziere mit Hochschulausbildung |
| § 26 | Beförderung der Offizierinnen und Offiziere |
| § 27 | Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes |
| § 28 | Einstellung als Sanitätsoffizieranwärterin oder Sanitätsoffizieranwärter |
| § 29 | Beförderung der Sanitätsoffizieranwärterinnen und Sanitätsoffizieranwärter |
| § 30 | Einstellung als Sanitätsoffizierin oder Sanitätsoffizier |
| § 31 | Beförderung der Sanitätsoffizierinnen und Sanitätsoffiziere |
| § 32 | Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Sanitätsdienstes |
| § 33 | Einstellung als Militärmusikoffizieranwärterin oder Militärmusikoffizieranwärter |
| § 34 | Beförderung der Militärmusikoffizieranwärterinnen und Militärmusikoffizieranwärter |
| § 35 | Einstellung als Militärmusikoffizierin oder Militärmusikoffizier |
| § 36 | Beförderung der Militärmusikoffizierinnen und Militärmusikoffiziere |
| § 37 | Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Militärmusikdienstes |
| § 38 | Einstellung als Geoinformationsoffizieranwärterin oder Geoinformationsoffizieranwärter |
| § 39 | Beförderung der Geoinformationsoffizieranwärterinnen und Geoinformationsoffizieranwärter |
| § 40 | Einstellung als Geoinformationsoffizierin oder Geoinformationsoffizier |
| § 41 | Beförderung der Geoinformationsoffizierinnen und Geoinformationsoffiziere |
| § 42 | Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr |
| § 43 | Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter |
| § 44 | Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter |
| § 45 | Einstellung als Offizierin oder Offizier des militärfachlichen Dienstes |
| § 46 | Beförderung der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes |
| § 47 | Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes |
| § 48 | Einstellung, Beförderung, Aufstieg und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten |
| § 49 | Verwaltungsvorschriften |
| § 50 | Ausnahmen |
| § 51 | Übergangsvorschriften |
| Anlage 1 | Zuordnung der Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten zu den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffizierinnen und Unteroffiziere sowie der Offizierinnen und Offiziere |
| Anlage 2 | Zuordnung der Dienstgrade zu den Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten |