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Sozialgerichtsgesetz (SGG)
Inhaltsübersicht
Erster Teil Gerichtsverfassung
Zweiter Teil Verfahren
Erster Abschnitt Gemeinsame Verfahrensvorschriften
Erster Unterabschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Unterabschnitt Beweissicherungsverfahren
Dritter Unterabschnitt Vorverfahren und einstweiliger Rechtsschutz
Vierter Unterabschnitt Verfahren im ersten Rechtszug
Fünfter Unterabschnitt Urteile und Beschlüsse
§ 123
§ 124
§ 125
§ 126
§ 127
§ 128
§ 129
§ 130
§ 131
§ 132
§ 133
§ 134
§ 135
§ 136
§ 137
§ 138
§ 139
§ 140
§ 141
§ 142
Sechster Unterabschnitt (weggefallen)
Zweiter Abschnitt Rechtsmittel
Dritter Abschnitt Wiederaufnahme des Verfahrens und besondere Verfahrensvorschriften
Vierter Abschnitt Kosten und Vollstreckung
Dritter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 125 - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Teil: Verfahren
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Fünfter Unterabschnitt: Urteile und Beschlüsse
§ 125
Über die Klage wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, durch Urteil entschieden.