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Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung - (SGB XIV)
Inhaltsübersicht
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
Kapitel 2 Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung
Kapitel 3 Leistungsgrundsätze
Kapitel 4 Schnelle Hilfen
Kapitel 5 Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung
Kapitel 6 Leistungen zur Teilhabe
Kapitel 7 Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
Kapitel 8 Leistungen bei hochgradiger Sehbehinderung, Blindheit und Taubblindheit
Kapitel 9 Entschädigungszahlungen
Kapitel 10 Berufsschadensausgleich
Kapitel 11 Besondere Leistungen im Einzelfall
Kapitel 12 Überführung und Bestattung
Kapitel 13 Härtefallregelung
Kapitel 14 Regelungen bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland
Kapitel 15 Besonderheiten der Leistungserbringung für einzelne Entschädigungstatbestände
Kapitel 16 Einsatz von Einkommen und Vermögen
Kapitel 17 Anpassung
Kapitel 18 Organisation, Durchführung und Verfahren
Kapitel 19 Bundesstelle für Soziale Entschädigung
Kapitel 20 Statistik und Bericht
§ 126 Amtliche Statistik
§ 127 Erhebungsmerkmale
§ 128 Erhebungsmerkmale zu den Ausgaben und Einnahmen der Sozialen Entschädigung
§ 129 Hilfsmerkmale
§ 130 Stichtag für die Erhebungen
§ 131 Auskunftspflicht, Übermittlung statistischer Daten
§ 132 Bericht
Kapitel 21 Kostentragung
Kapitel 22 Übergangsvorschriften
Kapitel 23 Vorschriften zu Besitzständen
§ 127 Erhebungsmerkmale - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 20: Statistik und Bericht
§ 127 Erhebungsmerkmale
(1) Zur Beurteilung der Auswirkungen dieses Buches und zu dessen Fortentwicklung werden folgende Merkmale erhoben:
1.
das Geschlecht der leistungsberechtigten Person,
2.
das Land und die Kennnummer des zuständigen Trägers der Sozialen Entschädigung,
3.
die Zugehörigkeit zu den Empfängergruppen:
a)
Geschädigte, aufgegliedert nach dem Grad der Schädigungsfolgen,
b)
Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende,
4.
die Art des schädigenden Ereignisses:
a)
Gewalttat, aufgegliedert nach
aa)
Gewalttat im Inland oder
bb)
Gewalttat im Ausland,
b)
Weltkriegsauswirkungen und Fälle nach § 139,
c)
Schutzimpfung oder eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe,
d)
Ereignis im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes,
e)
Gewahrsam im Sinne des Häftlingshilfegesetzes,
f)
rechtsstaatswidrige Verwaltungsmaßnahme im Sinne des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes,
g)
rechtsstaatswidrige Entscheidung oder Maßnahme im Sinne des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes,
5.
die Zahl der Anträge im Erhebungsmonat, aufgegliedert nach Empfängergruppen,
6.
die Zahl der im Erhebungsmonat erledigten Anträge, aufgegliedert nach
a)
Leistungsempfängergruppen und
b)
der Art der Erledigung, aufgegliedert nach
aa)
Ablehnung,
bb)
Bewilligung,
cc)
Rücknahme des Antrags und
dd)
sonstige Erledigung,
7.
die Zahl der Fälle im Erhebungsmonat mit
a)
Ausübung des Wahlrechts nach § 152 Absatz 1 oder
b)
Überführung nach § 152 Absatz 4.
(2) In den von der Richtlinie 2004/80/EG erfassten Fällen werden zudem folgende Merkmale erhoben:
1.
die Staatsangehörigkeit der Person, die eine Entschädigungsleistung erhält,
2.
der Staat, in dem die gesundheitliche Schädigung eingetreten ist,
3.
Art und Umfang der Entschädigungsleistung,
4.
Zahl der Ablehnungen und
5.
die Dauer des Verwaltungsverfahrens einschließlich eines etwaigen Widerspruchsverfahrens.
Nicht amtlicher Hinweis:
(+++ § 127: Inkraft gem. Art. 60 Abs. 7 G v. 12.12.2019 I 2652 mWv 1.1.2024 +++)