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Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (Artikel 1 des Gesetzes v. 23. Dezember 2016, BGBl. I S. 3234) (SGB IX)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen
Teil 2 Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht)
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 90 Aufgabe der Eingliederungshilfe
§ 91 Nachrang der Eingliederungshilfe
§ 92 Beitrag
§ 93 Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen
§ 94 Aufgaben der Länder
§ 95 Sicherstellungsauftrag
§ 96 Zusammenarbeit
§ 97 Fachkräfte
§ 98 Örtliche Zuständigkeit
Kapitel 2 Grundsätze der Leistungen
Kapitel 3 Medizinische Rehabilitation
Kapitel 4 Teilhabe am Arbeitsleben
Kapitel 5 Teilhabe an Bildung
Kapitel 6 Soziale Teilhabe
Kapitel 7 Gesamtplanung
Kapitel 8 Vertragsrecht
Kapitel 9 Einkommen und Vermögen
Kapitel 10 Statistik
Kapitel 11 Übergangs- und Schlussbestimmungen
Teil 3 Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht)
§ 92 Beitrag - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Teil 2: Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht)
Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften
§ 92 Beitrag
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe ist nach Maßgabe des Kapitels 9 ein Beitrag aufzubringen.