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§ 6 Vorbehalt abweichender Regelungen - Digitale Gesetze
Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845) (SGB 4)
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt Grundsätze und Begriffsbestimmungen
Erster Titel Geltungsbereich und Umfang der Versicherung
§ 1 Sachlicher Geltungsbereich
§ 2 Versicherter Personenkreis
§ 3 Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich
§ 4 Ausstrahlung
§ 5 Einstrahlung
§ 6 Vorbehalt abweichender Regelungen
Zweiter Titel Beschäftigung und selbständige Tätigkeit
Dritter Titel Arbeitsentgelt und sonstiges Einkommen
Vierter Titel Einkommen beim Zusammentreffen mit Renten wegen Todes
Fünfter Titel Verarbeitung der Versicherungsnummer
Sechster Titel (weggefallen)
Siebter Titel Betriebsnummer
Zweiter Abschnitt Leistungen und Beiträge
Dritter Abschnitt Meldepflichten des Arbeitgebers, Gesamtsozialversicherungsbeitrag
Vierter Abschnitt Träger der Sozialversicherung
Fünfter Abschnitt Versicherungsbehörden
Sechster Abschnitt Verarbeitung von elektronischen Daten in der Sozialversicherung
Siebter Abschnitt Informationsangebote in den Meldeverfahren der sozialen Sicherung
Achter Abschnitt Elektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren
Neunter Abschnitt Aufbewahrung von Unterlagen
Zehnter Abschnitt Bußgeldvorschriften
Elfter Abschnitt Übergangsvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Erster Abschnitt: Grundsätze und Begriffsbestimmungen
Erster Titel: Geltungsbereich und Umfang der Versicherung
§ 6 Vorbehalt abweichender Regelungen
Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts bleiben unberührt.