Erster Abschnitt Grundsätze und Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt Leistungen und Beiträge
Dritter Abschnitt Meldepflichten des Arbeitgebers, Gesamtsozialversicherungsbeitrag
Vierter Abschnitt Träger der Sozialversicherung
Fünfter Abschnitt Versicherungsbehörden
Sechster Abschnitt Verarbeitung von elektronischen Daten in der Sozialversicherung
Siebter Abschnitt Informationsangebote in den Meldeverfahren der sozialen Sicherung
Achter Abschnitt Elektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren
Neunter Abschnitt Aufbewahrung von Unterlagen
Zehnter Abschnitt Bußgeldvorschriften
Elfter Abschnitt Übergangsvorschriften
§ 3 Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich
Die Vorschriften über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung gelten,
1.
soweit sie eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit voraussetzen, für alle Personen, die im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs beschäftigt oder selbständig tätig sind,
2.
soweit sie eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit nicht voraussetzen, für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs haben.