Anlage 2 (zu § 11)
Zeugnisinhalte
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 296, S. 33)
Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:- 1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 5,
- 5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsprüfungsverordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der zuständigen Stelle.
Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich
- 1.
Benennung des Prüfungsbereichs,
- 2.
Bewertung der schriftlichen Prüfung,
- 3.
zur mündlichen Prüfung die Benennung des Themas der Präsentation und deren Bewertung,
- 4.
zur mündlichen Prüfung die Bewertung des Fachgesprächs,
- 5.
Bewertung der mündlichen Prüfung,
- 6.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 7.
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 8.
die Gesamtnote in Worten,
- 9.
Befreiungen nach § 10.