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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für Softwareentwicklung oder Geprüfte Berufsspezialistin für Softwareentwicklung (SEFPrV)
§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
§ 3 Inhalt der Prüfung
§ 4 Prüfungsbereich „Softwarelösungen planen, entwickeln, implementieren und evaluieren“
§ 5 Form und Ablauf der Prüfung
§ 6 Schriftliche Prüfung
§ 7 Mündliche Prüfung
§ 8 Bewertung der Prüfungsleistungen
§ 9 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
§ 10 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
§ 11 Zeugnisse
§ 12 Wiederholung von Prüfungsleistungen
Anlage 1 (zu den §§ 8 und 9) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
Anlage 2 (zu § 11) Zeugnisinhalte
§ 3 Inhalt der Prüfung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 3 Inhalt der Prüfung
Die Prüfung findet im Prüfungsbereich „Softwarelösungen planen, entwickeln, implementieren und evaluieren“ nach § 4 statt.