Abschnitt 3 Anforderungen an Bau, Ausrüstung und Instandhaltung der Unterkunftsräume und Freizeiteinrichtungen
Abschnitt 4 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 5 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 1 Geltungsbereich - Digitale Gesetze
§ 1 Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für die Unterkünfte, die Freizeiteinrichtungen und die medizinischen Räumlichkeiten für Besatzungsmitglieder auf Kauffahrteischiffen, die
1.
die Bundesflagge führen und
2.
nach dem 1. November 2019 auf Kiel gelegt worden sind.