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Verordnung über das umweltgerechte Verhalten in der Seeschifffahrt (SeeUmwVerhV)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Ergänzende Bestimmungen zu den Anlagen des MARPOL-Übereinkommens
Abschnitt 3 Ergänzende Bestimmungen zu dem AFS-Übereinkommen und seinen Anlagen
Abschnitt 4 Ergänzende Bestimmungen zu dem Ballastwasser-Übereinkommen und seiner Anlage
Abschnitt 4a Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 und zum Übereinkommen von Hongkong
Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
§ 1 Ziele - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
§ 1 Ziele
Diese Verordnung regelt
1.
Anforderungen an das umweltgerechte Verhalten in der Schifffahrt,
2.
die Ahndung von Verstößen gegen die in Nummer 1 genannten Anforderungen, insbesondere von Verstößen gegen Vorschriften des
a)
MARPOL-Übereinkommens,
b)
AFS-Übereinkommens,
c)
Ballastwasser-Übereinkommens.