Dritter Abschnitt Seelotswesen außerhalb der Seelotsreviere
Vierter Abschnitt Lotstarife
Fünfter Abschnitt (weggefallen)
Sechster Abschnitt Ordnungswidrigkeiten
Siebter Abschnitt Örtliche Zuständigkeit im gerichtlichen Verfahren; Seelotseignungsverzeichnis
Achter Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 48 - Digitale Gesetze
§ 48
Für Streitigkeiten nach diesem Gesetz, für die der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist, ist abweichend von § 52 der Verwaltungsgerichtsordnung das Verwaltungsgericht Hamburg örtlich zuständig.