§ 6 Praktische Ausbildung
(1) Die praktische Ausbildung ist von den Lotsenbrüderschaften durchzuführen. In den Lotsenausbildungsabschnitten 2 und 3 wird die jeweilige praktische Ausbildung auf dem Lotsrevier der ausbildenden Lotsenbrüderschaft durchgeführt. In Ausnahmefällen können Ausbildungsfahrten in Abstimmung der ausbildenden Lotsenbrüderschaft mit anderen Lotsenbrüderschaften in anderen Lotsrevieren durchgeführt werden, um alle Ausbildungseinheiten zu erfüllen. Folgende Ausbildungseinheiten sind zu durchlaufen:
- 1.
Ausbildungsfahrten
- a)
unter Anleitung von Seelotsinnen und Seelotsen, die während einer Ausbildungsfahrt Unterweisungen durchführen (anleitende Seelotsinnen und anleitende Seelotsen) auf in dem Seelotsrevier verkehrenden Fahrzeugen sowie auf Fahrzeugen bei Distanzlotsungen,
- b)
im Bereich der Seeschiffsassistenz,
- c)
auf Schleppfahrzeugen während einer Verschleppung und
- d)
auf Lotsenversetz- und Zubringerfahrzeugen,
- 2.
Üben der Schiffsführung auf einem geeigneten Fahrzeug unter Anleitung,
- 3.
Schiffsführungssimulationen an von der Aufsichtsbehörde anerkannten Schiffsführungssimulatoren,
- 4.
Wachdienst in den Lotsenwachen unter Aufsicht ausgebildeter Wachleiterinnen und Wachleitern,
- 5.
Einsatz bei den Verkehrszentralen des Reviers einschließlich der Radarberatung,
- 6.
bei im Revier für die Schifffahrt zuständigen Behörden sowie
- 7.
die Teilnahme an Lehrgängen und weiteren Ausbildungsmaßnahmen nach dem Ausbildungsrahmenplan nach Anlage 1.
Zur praktischen Ausbildung können außerdem Übungen auf bemannten Schiffsmodellen gehören.
(2) Die praktische Ausbildung ist inhaltlich auf die theoretischen Ausbildungsinhalte des Ausbildungsrahmenplans nach Anlage 1 abzustimmen. Schwerpunkt der praktischen Ausbildung ist die Anwendung der Kenntnisse, die eine Seelotsin oder einen Seelotsen in der Praxis zum sicheren Handeln auch in schwierigen Situationen befähigen. Die praktische Ausbildung umfasst insbesondere die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch mit dem Brückenteam unter Normal- und Notfallbedingungen bei Berücksichtigung von psychologischen, sprachlichen, physiologischen und kulturellen Besonderheiten.