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Verordnung über die Schiedsstelle für Arzneimittelversorgung und die Arzneimittelabrechnung (SchStV)
Eingangsformel
§ 1 Zusammensetzung und Bestellung
§ 2 Amtsperiode
§ 3 Abberufung und Amtsniederlegung
§ 4 Teilnahme an Sitzungen
§ 5 Geschäftsstelle
§ 6 Einleitung des Schiedsverfahrens, Fristen
§ 7 Vorlagepflicht
§ 8 Beratung und Beschlußfassung
§ 9 Entschädigung und Kosten
§ 10 Inkrafttreten
Schlußformel
Schlußformel - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Schlußformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.