Zweiter Abschnitt Eintragung und Inhalt der Schiffshypothek
Dritter Abschnitt Die Geltendmachung der Schiffshypothek
Vierter Abschnitt Übertragung, Änderung und Erlöschen der Schiffshypothek
Fünfter Abschnitt Schiffshypothek für Inhaber- und Orderpapiere, Höchstbetragsschiffshypothek
Sechster Abschnitt Die Schiffshypothek an Schiffsbauwerken und Schwimmdocks
Siebenter Abschnitt Nießbrauch
Achter Abschnitt Schlußvorschriften
§ 46 - Digitale Gesetze
§ 46
Liegen dem Eigentümer gegenüber die Voraussetzungen vor, unter denen ein Schuldner in Verzug kommt, so gebühren dem Gläubiger Verzugszinsen aus dem Schiff.