Zweiter Abschnitt Eintragung und Inhalt der Schiffshypothek
Dritter Abschnitt Die Geltendmachung der Schiffshypothek
Vierter Abschnitt Übertragung, Änderung und Erlöschen der Schiffshypothek
Fünfter Abschnitt Schiffshypothek für Inhaber- und Orderpapiere, Höchstbetragsschiffshypothek
Sechster Abschnitt Die Schiffshypothek an Schiffsbauwerken und Schwimmdocks
Siebenter Abschnitt Nießbrauch
Achter Abschnitt Schlußvorschriften
§ 29
Kraft der Schiffshypothek haftet das Schiff auch für die gesetzlichen Zinsen der Forderung sowie für die Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Schiff bezweckenden Rechtsverfolgung.