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Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung (SchRegDV)
Erster Abschnitt Einrichtung der Register im Allgemeinen
Zweiter Abschnitt Führung des Schiffsregisters
Dritter Abschnitt Allgemeine Verfahrensvorschriften
Vierter Abschnitt Das Seeschiffsregister
Fünfter Abschnitt Das Binnenschiffsregister
§ 32
§ 33
§ 34
§ 35
§ 36
Sechster Abschnitt Das Schiff betreffende Urkunden
Siebenter Abschnitt Das Schiffsbauregister
Achter Abschnitt Maschinell geführte Register
Neunter Abschnitt Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Registerakte
Zehnter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 33 - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Fünfter Abschnitt: Das Binnenschiffsregister
§ 33
In der Aufschrift sind das Amtsgericht und die Nummer des Registerblatts anzugeben.