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Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (SchKG)
Abschnitt 1 Aufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung
Abschnitt 2 Schwangerschaftskonfliktberatung
Abschnitt 3 Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen
Abschnitt 4 Bundesstatistik über Schwangerschaftsabbrüche
Abschnitt 5 Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen
§ 19 Berechtigte
§ 20 Leistungen
§ 21 Durchführung, Zuständigkeit, Verfahren
§ 22 Kostenerstattung
§ 23 Rechtsweg
§ 24 Anpassung
Abschnitt 6 Vertrauliche Geburt
Abschnitt 7 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 8 Schlussvorschrift
§ 22 Kostenerstattung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 5: Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen
§ 22 Kostenerstattung
Die Länder erstatten den gesetzlichen Krankenkassen die ihnen durch diesen Abschnitt entstehenden Kosten. Das Nähere einschließlich des haushaltstechnischen Verfahrens und der Behördenzuständigkeit regeln die Länder.