Abschnitt 1 Aufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung
Abschnitt 2 Schwangerschaftskonfliktberatung
Abschnitt 3 Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen
Abschnitt 4 Bundesstatistik über Schwangerschaftsabbrüche
Abschnitt 5 Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen
Abschnitt 6 Vertrauliche Geburt
Abschnitt 7 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 8 Schlussvorschrift
§ 22 Kostenerstattung
Die Länder erstatten den gesetzlichen Krankenkassen die ihnen durch diesen Abschnitt entstehenden Kosten. Das Nähere einschließlich des haushaltstechnischen Verfahrens und der Behördenzuständigkeit regeln die Länder.