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§ 58 - Digitale Gesetze
Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (SchiedsG)
Erster Abschnitt Die Schiedsstelle
Zweiter Abschnitt Das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
Dritter Abschnitt Das Schlichtungsverfahren in Strafsachen
Vierter Abschnitt Kosten
Fünfter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 55
§ 56
§ 57
§ 58
Schlußformel
Inhaltsverzeichnis
Fünfter Abschnitt: Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 58
Dieses Gesetz tritt am Tage des Inkrafttretens des Einigungsvertrages zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland in Kraft.