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Verordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen (SchHaltHygV)
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Anforderungen an die Schweinehaltung
§ 3 Anforderungen an die Stallhaltung und an die Auslaufhaltung
§ 4 Anforderungen an die Freilandhaltung
§ 5 Beförderung von Schweinen
§ 6 Betriebseigene Kontrollen
§ 7 Tierärztliche Bestandsbetreuung
§ 8 Besondere Untersuchungen
§ 9 Zusätzliche Anforderungen an Zuchtbetriebe
§ 10 Amtliche Beaufsichtigung
§ 11 Anordnungsbefugnis
Abschnitt 3 Ordnungswidrigkeiten und Schlußvorschriften
§ 5 Beförderung von Schweinen - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Anforderungen an die Schweinehaltung
§ 5 Beförderung von Schweinen
Zucht- oder Nutzschweine dürfen nicht gemeinsam mit Schlachtschweinen aus einem anderen Betrieb befördert werden.