- Voraussetzungen und Umfang der staatlichen Vorauszahlung
- Schlußbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Gewährung einer staatlichen Vorauszahlung an Bürger, denen durch eine Straftat ein Schaden zugefügt wurde.