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§ 5 Vergütung bei Vollzeitbeschäftigung - Digitale Gesetze
Verordnung über die Vergütung für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft im Sanitätsdienst in Bundeswehrkrankenhäusern (SanDVergV)
§ 1 Anspruchsvoraussetzungen
§ 2 Bereitschaftsdienst
§ 3 Rufbereitschaft
§ 4 Gesamtzeit
§ 5 Vergütung bei Vollzeitbeschäftigung
§ 6 Vergütung bei Teilzeitbeschäftigung
§ 7 Ausschluss des Vergütungsanspruchs
Inhaltsverzeichnis
§ 5 Vergütung bei Vollzeitbeschäftigung
Je Stunde der Gesamtzeit erhalten Vollzeitbeschäftigte
1.
der Besoldungsgruppen A 5
bis A 8
17,64 Euro,
2.
der Besoldungsgruppen A 9
bis A 12
22,68 Euro,
3.
der Besoldungsgruppe A 13
30,24 Euro,
4.
der Besoldungsgruppe A 14
32,76 Euro,
5.
der Besoldungsgruppen A 15
und A 16
35,28 Euro.