Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Verordnung über die Vergütung für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft im Sanitätsdienst in Bundeswehrkrankenhäusern (SanDVergV)
§ 1 Anspruchsvoraussetzungen
§ 2 Bereitschaftsdienst
§ 3 Rufbereitschaft
§ 4 Gesamtzeit
§ 5 Vergütung bei Vollzeitbeschäftigung
§ 6 Vergütung bei Teilzeitbeschäftigung
§ 7 Ausschluss des Vergütungsanspruchs
§ 4 Gesamtzeit - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 4 Gesamtzeit
Die berücksichtigten Zeiten eines Kalendermonats sind zu addieren und danach auf volle Stunden zu runden (Gesamtzeit). Bei einem Bruchteil von mindestens 30 Minuten wird aufgerundet; ansonsten wird abgerundet.