Teil 2 Aufsichtsrechtliche Vorschriften und Anforderungen zur Vorbereitung der Sanierung und zur Frühintervention
Teil 3 Abwicklungsrechtliche Vorschriften und Anforderungen zur Vorbereitung der Restrukturierung und Abwicklung
Teil 4 Abwicklung
Teil 5 Sondervorschriften für zentrale Gegenparteien
Teil 6 Grenzüberschreitende Gruppenabwicklung und Beziehungen zu Drittstaaten
Teil 7 Bußgeldvorschriften
Teil 8 Weitere Befugnisse
Teil 9 Rechtsbehelf und Ausschluss anderer Maßnahmen
Inhaltsübersicht - Digitale Gesetze
Inhaltsübersicht
Teil 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1
Anwendungsbereich; Verhältnis zur SRM-Verordnung; Umsetzung von Beschlüssen des Ausschusses
§ 2
Begriffsbestimmungen
§ 3
Abwicklungsbehörde; Aufsichtsbehörde
§ 4
Vertraulichkeit von Informationen; personenbezogene Daten; Informationsansprüche
§ 5
Verschwiegenheitspflicht
§ 6
Zulässiger Informationsaustausch zwischen Behörden im Rahmen dieses Gesetzes
§ 7
Weitergabe von Informationen an sonstige Stellen
§ 8
Vertraulichkeit gegenüber Drittstaaten
§ 9
Vorabprüfung auf Vertraulichkeit bei sonstiger Weitergabe von Informationen
§ 10
Sonstige Vorschriften
§ 11
Zugang zu Informationen
Teil 2
Aufsichtsrechtliche Vorschriften und Anforderungen zur Vorbereitung der Sanierung und zur Frühintervention
Kapitel 1
Sanierungsplanung
§ 12
Sanierungsplanung
§ 13
Ausgestaltung von Sanierungsplänen
§ 14
Besondere Anforderungen an die Ausgestaltung von Gruppensanierungsplänen; Einzelsanierungsplan
§ 15
Prüfung und Bewertung von Sanierungsplänen
§ 16
Maßnahmen bei Mängeln von Sanierungsplänen
§ 17
Verfahren bei Gruppensanierungsplänen und Mängeln von Gruppensanierungsplänen, wenn die Aufsichtsbehörde zugleich konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
§ 18
Verfahren bei Gruppensanierungsplänen und Mängeln von Gruppensanierungsplänen, wenn die Aufsichtsbehörde nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
§ 19
Vereinfachte Anforderungen
§ 20
Befreiung von Instituten, die institutsbezogenen Sicherungssystemen angehören
§ 21
Vertraulichkeitspflicht der Institute und gruppenangehörigen Unternehmen
§ 21a
Verordnungsermächtigung
Kapitel 2
Gruppeninterne finanzielle Unterstützung
§ 22
Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung
§ 23
Zulässigkeit und Inhalt einer Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung
§ 24
Abtretungsverbot
§ 25
Genehmigungserfordernis
§ 26
Genehmigungsverfahren bei übergeordnetem Unternehmen mit Sitz im Inland
§ 27
Genehmigungsverfahren bei übergeordnetem Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat
§ 28
Weiterleitung an die Abwicklungsbehörde
§ 29
Einholung der Zustimmung der Anteilsinhaber; Berichtspflichten gegenüber den Anteilsinhabern
§ 30
Voraussetzungen für die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung; Verordnungsermächtigung
§ 31
Beschlüsse über Gewährung und Annahme einer finanziellen Unterstützung
§ 32
Anzeige der beabsichtigten Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung
§ 33
Entscheidung der Aufsichtsbehörde über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz im Inland
§ 34
Beteiligung der Aufsichtsbehörde bei der Entscheidung über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat
Anwendung und Berechnung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
§ 49a
Ausnahme von der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
§ 49b
Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten
§ 49c
Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
§ 49d
Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten von global systemrelevanten Instituten und in der Union ansässige bedeutende Tochterunternehmen von global systemrelevanten Nicht-EU-Instituten
§ 49e
Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Abwicklungseinheiten
§ 49f
Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Unternehmen, die selbst keine Abwicklungseinheit sind
§ 49g
Ausnahmen für eine Zentralorganisation und für CRR-Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind
§ 50
Gemeinsame Entscheidung über die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
§ 51
Berichterstattung und Offenlegung der Anforderung
§ 52
Berichterstattung der Abwicklungsbehörde an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde
§ 53
Verstöße gegen die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
§ 54
Übergangsregelungen und Regelungen nach Abwicklung
§ 55
Vertragliche Anerkennung des Instruments der Gläubigerbeteiligung und des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente in Drittstaaten
Abschnitt 2
Genehmigtes Kapital und andere Instrumente harten Kernkapitals
§ 56
Beseitigung der verfahrenstechnischen Hindernisse für das Instrument der Gläubigerbeteiligung
Kapitel 3
Abwicklungsfähigkeit
§ 57
Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Instituten
§ 58
Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Gruppen
§ 58a
Befugnis zur Untersagung bestimmter Ausschüttungen
§ 59
Abbau und Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Instituten; Verordnungsermächtigung
§ 60
Abbau und Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Gruppen
§ 60a
Vertragliche Anerkennung von Befugnissen zur vorübergehenden Aussetzung von Beendigungsrechten
Kapitel 4
Gründung von Brückeninstituten und Vermögensverwaltungsgesellschaften
§ 61
Gründung von Brückeninstituten und Vermögensverwaltungsgesellschaften
Teil 4
Abwicklung
Kapitel 1
Abwicklungsbefugnis, Voraussetzungen und weitere Befugnisse
§ 62
Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf Institute
§ 63
Bestandsgefährdung; Verordnungsermächtigung
§ 64
Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf Finanzinstitute und Holdinggesellschaften
§ 65
Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten
§ 66
Feststellung der Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten bei gruppenangehörigen Unternehmen
§ 66a
Befugnis zur Aussetzung vertraglicher Pflichten bei Bestandsgefährdung
§ 67
Abwicklungsziele
§ 68
Allgemeine Grundsätze für eine Abwicklung
§ 69
Bewertung; gerichtliche Überprüfung
§ 70
Sachverständiger Prüfer
§ 71
Zwecke der Bewertung
§ 72
Grundsätze der Bewertung
§ 73
Umfang der Bewertung; Prüfungsbericht und ergänzende Bestandteile
§ 74
Vorläufige Bewertung
§ 75
Abschließende Bewertung
§ 76
Verordnungsermächtigung
§ 77
Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen
§ 78
Allgemeine Befugnisse der Abwicklungsbehörde; Prüfungen vor Ort
§ 79
Unterstützende Maßnahmen
§ 80
Bereitstellung von Diensten und Einrichtungen
§ 81
Befugnis in Bezug auf in Drittstaaten belegene Gegenstände
§ 82
Befugnis zur Aussetzung vertraglicher Pflichten
§ 83
Befugnis zur zeitweiligen Untersagung der Durchsetzung von Sicherungsrechten
§ 84
Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Beendigungsrechten
§ 85
Streichung des Gesamtbetrags variabler Vergütungen und zurückbehaltener variabler Vergütungen
§ 86
Kontrollbefugnisse
§ 87
Sonderverwaltung; gemeinsamer Sonderverwalter für gruppenangehörige Unternehmen
§ 88
Rechte, Aufgaben und Befugnisse des Sonderverwalters
Kapitel 2
Abwicklungsinstrumente
Abschnitt 1
Beteiligung der Anteilsinhaber und Gläubiger
§ 89
Instrument der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente
§ 90
Instrument der Gläubigerbeteiligung
§ 91
Bail-in-fähige Verbindlichkeiten
§ 92
Ausschluss der Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung im Einzelfall
§ 93
Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung in Bezug auf Verbindlichkeiten aus Derivaten
§ 94
Ausgleichsbeiträge des Restrukturierungsfonds
§ 95
Zwecke des Instruments der Gläubigerbeteiligung
§ 96
Festlegung des Betrags der herabzuschreibenden oder umzuwandelnden relevanten Kapitalinstrumente und Verbindlichkeiten
§ 97
Haftungskaskade
§ 98
Umwandlungssatz; Verordnungsermächtigung
§ 99
Weitere Wirkungen der Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung
§ 100
Behandlung der Anteilsinhaber und der Inhaber von Instrumenten des harten Kernkapitals bei der Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung
§ 101
Abwicklungsbefugnisse bei Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung
§ 102
Erfordernis der Erstellung eines Restrukturierungsplans
§ 103
Anforderungen an den Restrukturierungsplan
§ 104
Bewertung und Genehmigung des Restrukturierungsplans
§ 105
Umsetzung des Restrukturierungsplans; spätere Überarbeitungen
§ 106
Zulassung zum Handel und Einbeziehung in den Handel von neu ausgegebenen Wertpapieren
Abschnitt 2
Übertragung von Anteilen, Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und Rechtsverhältnissen
Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 107
Übertragung
§ 108
Mehrfache Anwendung
§ 109
Einwilligung des übernehmenden Rechtsträgers
§ 110
Auswahl der Übertragungsgegenstände
§ 111
Bewertung von Angeboten; Gegenleistung; Ausgleichsverbindlichkeit
§ 112
Drittvergleich
§ 113
Wirkungen der Abwicklungsanordnung bei Übertragung
§ 114
Wirksamwerden der Übertragung
§ 115
Eintragung der Übertragung
§ 116
Insolvenzantragspflicht; Haftung des übernehmenden Rechtsträgers
§ 117
Übertragungsgegenstände, die ausländischem Recht unterliegen
§ 118
Erforderliche Erlaubnisse, Zulassungen und Genehmigungen; aufsichtliche Anforderungen; Mitgliedschaft in und Zugang zu Finanzmarktinfrastrukturen
§ 119
Inländische Erlaubnis-, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren
§ 120
Besondere Vorschriften für das Verfahren nach § 2c des Kreditwesengesetzes
§ 121
Erlaubnisverfahren in anderen Mitgliedstaaten und Drittstaaten
§ 122
Mitwirkung der Abwicklungsbehörde bei Erlaubnis-, Zulassungs- oder Genehmigungsverfahren einer ausländischen Behörde
§ 123
Gegenseitige Unterstützung der betroffenen Rechtsträger
§ 124
Maßnahmen beim übertragenden Rechtsträger
§ 125
Maßnahmen beim übernehmenden Rechtsträger
Unterabschnitt 2
Besondere Vorschriften für das Instrument der Unternehmensveräußerung
§ 126
Vermarktungsprozess; Verordnungsermächtigung
§ 127
Rückübertragungen
Unterabschnitt 3
Besondere Vorschriften für das Instrument der Übertragung auf ein Brückeninstitut
§ 128
Verfassung des Brückeninstituts
§ 129
Vermarktung oder Liquidation des Brückeninstituts
§ 130
Vermögenslage des Brückeninstituts
§ 131
Rück- und Weiterübertragungen
Unterabschnitt 4
Besondere Vorschriften für das Instrument der Übertragung auf eine Vermögensverwaltungsgesellschaft