Abschnitt 3 Abwicklungsanordnung; Vorschriften für das Verfahren; Rechtsformwechsel; Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen; Schutzbestimmungen
Teil 5 Sondervorschriften für zentrale Gegenparteien
Teil 6 Grenzüberschreitende Gruppenabwicklung und Beziehungen zu Drittstaaten
Teil 7 Bußgeldvorschriften
Teil 8 Weitere Befugnisse
Teil 9 Rechtsbehelf und Ausschluss anderer Maßnahmen
§ 135 Rückübertragung
§ 131 Absatz 1 ist auf die Rückübertragung von Übertragungsgegenständen, die vom übertragenden Rechtsträger auf die Vermögensverwaltungsgesellschaft übertragen wurden, entsprechend anzuwenden.