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§ 77 Kosten - Digitale Gesetze
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet (SachenRBerG)
Inhaltsübersicht
Kapitel 1 Gegenstände der Sachenrechtsbereinigung
Kapitel 2 Nutzung fremder Grundstücke durch den Bau oder den Erwerb von Gebäuden
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Bestellung von Erbbaurechten
Abschnitt 3 Gesetzliches Ankaufsrecht
Unterabschnitt 1 Gesetzliche Ansprüche auf Vertragsschluß
Unterabschnitt 2 Gesetzliche Ansprüche wegen dinglicher Rechte
Unterabschnitt 3 Bestimmungen zum Inhalt des Vertrages
Unterabschnitt 4 Folgen des Ankaufs
§ 75 Gefahr, Lasten
§ 76 Gewährleistung
§ 77 Kosten
§ 78 Rechtsfolgen des Erwerbs des Grundstückseigentums durch den Nutzer
Unterabschnitt 5 Leistungsstörungen
Unterabschnitt 6 Besondere Bestimmungen für den Hinzuerwerb des Gebäudes durch den Grundstückseigentümer
Abschnitt 4 Verfahrensvorschriften
Kapitel 3 Alte Erbbaurechte
Kapitel 4 Rechte aus Miteigentum nach § 459 des Zivilgesetzbuchs der Deutschen Demokratischen Republik
Kapitel 5 Ansprüche auf Bestellung von Dienstbarkeiten
Kapitel 6 Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 2: Nutzung fremder Grundstücke durch den Bau oder den Erwerb von Gebäuden
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Unterabschnitt 4: Folgen des Ankaufs
§ 77 Kosten
Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung sind zwischen den Vertragsparteien zu teilen.