Unterabschnitt 5 Gesetzlicher und vertragsmäßiger Inhalt des Erbbaurechts
Unterabschnitt 6 Bestimmungen zum Vertragsinhalt
Unterabschnitt 7 Folgen der Erbbaurechtsbestellung
Abschnitt 3 Gesetzliches Ankaufsrecht
Abschnitt 4 Verfahrensvorschriften
Kapitel 3 Alte Erbbaurechte
Kapitel 4 Rechte aus Miteigentum nach § 459 des Zivilgesetzbuchs der Deutschen Demokratischen Republik
Kapitel 5 Ansprüche auf Bestellung von Dienstbarkeiten
Kapitel 6 Schlußvorschriften
§ 41 Bestimmung des Bauwerks
Ein Erbbaurechtsvertrag nach diesem Kapitel kann mit dem Inhalt abgeschlossen werden, daß der Erbbauberechtigte jede baurechtlich zulässige Zahl und Art von Gebäuden oder Bauwerken errichten darf.