Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
§ 58 Ausschluss der Berufung - Digitale Gesetze
[object Object] (SaatG)
Abschnitt 1 Saatgutordnung
Abschnitt 2 Sortenordnung
Abschnitt 3 Andere Aufgaben des Bundessortenamtes
Abschnitt 4 Verfahren vor Gericht, Auskunftspflicht, Übermittlung von Daten und Bußgeldvorschriften
§ 58 Ausschluss der Berufung
§ 59 Auskunftspflicht
§ 59a Übermittlung von Daten
§ 60 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 5 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Verfahren vor Gericht, Auskunftspflicht, Übermittlung von Daten und Bußgeldvorschriften
§ 58 Ausschluss der Berufung
Hat im Vorverfahren der Widerspruchsausschuss entschieden, so ist die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes ausgeschlossen.