Art 2 Übergangsrecht für Renten nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets
Art 3 Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets (Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz - AAÜG)
Art 4 Gesetz über das Ruhen von Ansprüchen aus Sonder- und Zusatzversorgungssystemen (Versorgungsruhensgesetz)
Art 5 bis 23
Art 24 (weggefallen)
Art 25 und 26
Art 27 (weggefallen)
Art 28 bis 30
Art 31 Gesetz zur Überleitung des Versorgungsausgleichs auf das Beitrittsgebiet (Versorgungsausgleichs-Überleitungsgesetz - VAÜG)
Art 32 bis 34
Art 35 (weggefallen)
Art 36
Art 37 (weggefallen)
Art 38 (weggefallen)
Art 39 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Art 40 Gesetz zur Zahlung eines Sozialzuschlags zu Renten im Beitrittsgebiet
Art 41
Art 42 Inkrafttreten
§ 37 Rentenformel für Monatsbetrag der Zusatzrenten - Digitale Gesetze
§ 37 Rentenformel für Monatsbetrag der Zusatzrenten
(1) Der Monatsbetrag einer Zusatzaltersrente und einer Zusatzinvalidenrente beträgt
1.
für jedes volle Jahr der Beitragszeit zur FZR 2,5 vom Hundert, für jeden verbleibenden Monat 0,2 vom Hundert,
2.
für jedes Jahr der Zurechnungszeit 1,0 vom Hundert
des durch Beiträge zur FZR versicherten Durchschnittseinkommens.
(2) Der Monatsbetrag beträgt
1.
bei Zusatzwitwenrente, Zusatzwitwerrente und Zusatzübergangshinterbliebenenrente 60 vom Hundert,
2.
bei Zusatzwaisenrente für
a)
Halbwaisen 30 vom Hundert,
b)
Vollwaisen 40 vom Hundert
der nach Absatz 1 ermittelten Zusatzrente des Verstorbenen.