2. Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung der Tuberkulose oder des Verdachts auf Tuberkulose
2a. Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht
3. Desinfektion
4. Aufhebung der Schutzmaßregeln
III. (weggefallen)
IV. Anerkannte Bestände
V. Weitere Schutzmaßregeln
VI. Ordnungswidrigkeiten
VII. Schlussvorschriften
§ 2
Impfungen gegen die Tuberkulose des Rindes und Heilversuche sind verboten. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen zur Durchführung wissenschaftlicher Versuche zulassen, wenn Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.