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§ 2 - Digitale Gesetze
Verordnung zum Schutz gegen die Tuberkulose des Rindes (RindTbV)
I. Begriffsbestimmungen
II. Schutzmaßregeln
III. (weggefallen)
IV. Anerkannte Bestände
V. Weitere Schutzmaßregeln
VI. Ordnungswidrigkeiten
VII. Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
II.: Schutzmaßregeln
1.: Allgemeine Schutzmaßregeln
§ 2
Impfungen gegen die Tuberkulose des Rindes und Heilversuche sind verboten. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen zur Durchführung wissenschaftlicher Versuche zulassen, wenn Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.