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Verordnung über die Etikettierung von Rindfleisch und über die Verkehrsbezeichnung und Kennzeichnung von Fleisch von weniger als zwölf Monate alten Rindern (RiFlEtikettV)
Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen, Nachweise zur Rückverfolgbarkeit
Abschnitt 2 (weggefallen)
Abschnitt 3 Etikettierung von Fleisch von weniger als zwölf Monate alten Rindern
Abschnitt 4 Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen
§§ 3 bis 9 (weggefallen) - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: (weggefallen)
§§ 3 bis 9 (weggefallen)