Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
Rheinschiffahrtspolizeiverordnung (Anlage zur Verordnung zur Einführung der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung) (RheinSchPV 1994)
Inhaltsverzeichnis
Erster Teil Auf der gesamten Rheinstrecke anwendbare Bestimmungen
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1.01 Begriffsbestimmungen
§ 1.02 Schiffsführer
§ 1.03 Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord
§ 1.04 Allgemeine Sorgfaltspflicht
§ 1.05 Verhalten unter besonderen Umständen
§ 1.06 Benutzung der Wasserstraße
§ 1.07 Anforderungen an die Beladung und Sicht; Höchstzahl der Fahrgäste
§ 1.08 Bau, Ausrüstung und Besatzung der Fahrzeuge
§ 1.09 Besetzung des Ruders
§ 1.10 Mitführen von Urkunden und sonstigen Unterlagen an Bord
§ 1.10a Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge in Bezug auf Urkunden und sonstige Unterlagen an Bord
§ 1.11 Mitführen der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung und des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk an Bord
§ 1.12 Gefährdung durch Gegenstände an Bord, Verlust von Gegenständen, Schiffahrtshindernisse
§ 1.13 Schutz der Schiffahrtszeichen
§ 1.14 Beschädigung von Anlagen
§ 1.15 Verbot des Einbringens von Gegenständen und Flüssigkeiten in die Wasserstraße
§ 1.16 Rettung und Hilfeleistung
§ 1.17 Festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge, Anzeige von Unfällen
§ 1.18 Freimachen des Fahrwassers
§ 1.19 Besondere Anweisungen
§ 1.20 Überwachung
§ 1.21 Sondertransporte, Amphibienfahrzeuge
§ 1.22 Anordnungen vorübergehender Art der zuständigen Behörde
§ 1.22a Anordnungen vorübergehender Art der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt
§ 1.23 Erlaubnis besonderer Veranstaltungen
§ 1.24 Anwendbarkeit der Verordnung auf Häfen, Lade- und Löschplätze
§ 1.25 Anordnungen, Erlaubnisse und Genehmigungen
§ 1.26 Abweichungen von dieser Verordnung für ein Fahrzeug, bei dem Aufgaben der Besatzung automatisiert wahrgenommen werden, oder für ein ferngesteuertes Fahrzeug
Kapitel 2 Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge, Schiffseichung
Kapitel 3 Bezeichnung der Fahrzeuge
Kapitel 4 Schallzeichen der Fahrzeuge; Sprechfunk; Informations- und Navigationsgeräte
Kapitel 5 Schiffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße
Kapitel 6 Fahrregeln
Kapitel 7 Regeln für das Stilliegen
Kapitel 8 Zusatzbestimmungen
Zweiter Teil Sonderbestimmungen für einzelne Strecken
Dritter Teil Umweltbestimmungen
§ 1.23 Erlaubnis besonderer Veranstaltungen - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Erster Teil: Auf der gesamten Rheinstrecke anwendbare Bestimmungen
Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen
§ 1.23 Erlaubnis besonderer Veranstaltungen
Sportliche Veranstaltungen, Wasserfestlichkeiten und sonstige Veranstaltungen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können, bedürfen der Erlaubnis der zuständigen Behörde.