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§ 39 Steuerschuldner - Digitale Gesetze
Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG)
Inhaltsübersicht
I. Allgemeine Vorschriften für Rennwetten
II. Steuern
III. Gemeinsame Vorschriften
Inhaltsverzeichnis
§ 39 Steuerschuldner
Steuerschuldner ist der Veranstalter des virtuellen Automatenspiels. Veranstalter ist, wer die planmäßige Ausführung des gesamten Unternehmens selbst oder durch andere ins Werk setzt und dabei das Spielgeschehen maßgeblich gestaltet.