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Verordnung zur Durchführung des Rennwett- und Lotteriegesetzes (RennwLottDV)
Eingangsformel
A. Ordnungsrechtlicher Teil
I. Erteilung der Erlaubnis für Rennwetten
§ 1 Erlaubnisempfänger
§ 2 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb eines Totalisators
§ 3 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis an Buchmacher
§ 4 Besondere Bestimmungen für Totalisatorbetreiber
§ 5 Besondere Bestimmungen für Buchmacher
§ 6 Bekanntmachungen
§ 7 Abschluss der Wette beim Totalisator
§ 8 Abschluss der Wetten beim Buchmacher
II. Abschluss der Rennwette
B. Steuerrechtlicher Teil
Eingangsformel - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Eingangsformel
Auf Grund der §§ 3, 4 Abs. 1 Satz 3, § 13 Abs. 2, §§ 15, 20, 22, 25 des Rennwett- und Lotteriegesetzes vom 8. April 1922 (Reichsgesetzbl. S. 393) wird, soweit erforderlich, mit Zustimmung des Reichsrats folgendes bestimmt: