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§ 1 Anwendungsbereich - Digitale Gesetze
Gesetz zur Erprobung von Verfahren eines Registerzensus (RegZensErpG)
Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Aufgaben des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder
§ 3 Kosten der Datenübermittlung an das Statistische Bundesamt
Abschnitt 2 Bevölkerungsdaten
Abschnitt 3 Weitere Regelungen
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1: Allgemeine Regelungen
§ 1 Anwendungsbereich
Dieses Gesetz regelt die Erprobung von Verfahren eines Zensus, bei dem die Daten aus vorhandenen Datenbeständen gewonnen werden (Registerzensus), sowie die Erstellung ergänzender Bevölkerungsstatistiken. Das Bundesstatistikgesetz findet Anwendung.