Abschnitt 2 Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Abschnitt 3 Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz
Abschnitt 4 Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Abschnitt 5 Anhang
Abschnitt 6 Lagebericht
Abschnitt 7 Konzernrechnungslegung
Abschnitt 8 Befreiungen und Vereinfachungen für bestimmte Versicherungsunternehmen
Abschnitt 9 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 10 Schlußvorschriften
§ 22 Nachrangige Verbindlichkeiten
Im Posten "Nachrangige Verbindlichkeiten" sind Verbindlichkeiten auszuweisen, die im Falle der Liquidation oder der Insolvenz erst nach den Forderungen der anderen Gläubiger erfüllt werden dürfen.