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§ 33 Sonstige Steuern - Digitale Gesetze
Verordnung über die Rechnungslegung von Pensionsfonds (RechPensV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 2 Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Abschnitt 3 Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz
Abschnitt 4 Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Abschnitt 5 Anhang
Abschnitt 6 Lagebericht
Abschnitt 7 Konzernrechnungslegung
Abschnitt 8 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 9 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
§ 33 Sonstige Steuern
Im Posten "Sonstige Steuern" sind Steuern auszuweisen, soweit es sich nicht um Steuern vom Einkommen und vom Ertrag handelt.