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§ 33 Sonstige Steuern - Digitale Gesetze
Verordnung über die Rechnungslegung von Pensionsfonds (RechPensV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 2 Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Abschnitt 3 Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz
Abschnitt 4 Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
§ 21 Gebuchte Bruttobeiträge
§ 22 Abgegebene Rückversicherungsbeiträge
§ 23 Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen, nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen
§ 24 Sonstige pensionsfonds- technische Erträge für eigene Rechnung
§ 25 Aufwendungen für Versorgungsfälle für eigene Rechnung
§ 26 Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen für eigene Rechnung
§ 27 Aufwendungen für den Pensionsfondsbetrieb für eigene Rechnung
§ 28 Sonstige pensionsfondstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung
§ 29 Erträge aus Kapitalanlagen
§ 30 Aufwendungen für Kapitalanlagen
§ 31 Sonstige Erträge
§ 32 Sonstige Aufwendungen
§ 33 Sonstige Steuern
Abschnitt 5 Anhang
Abschnitt 6 Lagebericht
Abschnitt 7 Konzernrechnungslegung
Abschnitt 8 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 9 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
§ 33 Sonstige Steuern
Im Posten "Sonstige Steuern" sind Steuern auszuweisen, soweit es sich nicht um Steuern vom Einkommen und vom Ertrag handelt.