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§ 1 Anwendungsbereich - Digitale Gesetze
Rebenpflanzgutverordnung (RebPflV 1986)
Eingangsformel
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Anerkennung von Pflanzgut
Abschnitt 3 Verpackung, Kennzeichnung und Verschließung
Abschnitt 4 Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für Pflanzgut von Rebe.