Teil 1 Elektronische Verzeichnisse der Rechtsanwaltskammern
Teil 2 Gesamtverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer
Teil 3 Europäisches Rechtsanwaltsverzeichnis
Teil 4 Besonderes elektronisches Anwaltspostfach
Teil 5 Schlussvorschriften
§ 13 Einsichtnahme in das Gesamtverzeichnis
(1) § 6 gilt entsprechend.
(2) In das Gesamtverzeichnis eingetragene Sprachkenntnisse und Tätigkeitsschwerpunkte sind ausschließlich über das Europäische Rechtsanwaltsverzeichnis einsehbar.