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§ 29 Nichtanwendbarkeit des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes - Digitale Gesetze
Gesetz über den Beruf der pharmazeutisch-technischen Assistentin und des pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTAG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Abschnitt 2 Berufsbild und Befugnisse
Abschnitt 3 Ausbildung
Abschnitt 4 Ausbildungsverhältnis während der praktischen Ausbildung
Abschnitt 5 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
Abschnitt 6 Dienstleistungserbringung
Abschnitt 7 Zuständigkeiten und Zusammenarbeit der Behörden
Abschnitt 8 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 9 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 10 Übergangsvorschriften
Abschnitt 11 Evaluierung
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 5: Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
§ 29 Nichtanwendbarkeit des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz findet mit Ausnahme des § 17 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes keine Anwendung.