Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
§ 38 Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen - Digitale Gesetze
Verordnung über den Inhalt der Prüfungsberichte zu den Jahresabschlüssen und den Solvabilitätsübersichten von Versicherungsunternehmen (PrüfV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften zu Prüfungsberichten
Kapitel 2 Berichte zur Prüfung der Solvabilitätsübersicht
Kapitel 3 Bericht zur Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Angaben zum Versicherungsunternehmen
Abschnitt 3 Geschäftliche Entwicklung und Lage des Versicherungsunternehmens
Abschnitt 4 Kapitalanlagen
Abschnitt 5 Kostenverteilung
Abschnitt 6 Rückversicherungsgeschäft
Abschnitt 7 Bestimmte Unternehmen
§ 37 Pensionskassen
§ 38 Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen
§ 39 Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen
Abschnitt 8 Weitere regulatorische Vorgaben
Abschnitt 8a Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Abschnitt 9 Schlussbemerkung
Abschnitt 10 Besonderer Teil des Prüfungsberichts
Kapitel 4 Bericht zur Prüfung des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts
Kapitel 5 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 3: Bericht zur Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts
Abschnitt 7: Bestimmte Unternehmen
§ 38 Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen
Bei Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen hat sich die Berichterstattung insbesondere zu erstrecken auf
1.
die Zusammensetzung der verdienten Bruttobeiträge,
2.
das Ergebnis aus Kapitalanlagen und seine wesentlichen Komponenten,
3.
Veränderungen der Deckungsrückstellung,
4.
größere Veränderungen in der Zusammensetzung der Aufwendungen für Versicherungsfälle,
5.
wesentliche Komponenten der Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und
6.
das sonstige versicherungstechnische Ergebnis, das Ergebnis aus dem abgegebenen Versicherungsgeschäft sowie das nichtversicherungstechnische Ergebnis.