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Verordnung über den Inhalt der Prüfungsberichte zu den Jahresabschlüssen und den Solvabilitätsübersichten von Versicherungsunternehmen (PrüfV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften zu Prüfungsberichten
Kapitel 2 Berichte zur Prüfung der Solvabilitätsübersicht
Kapitel 3 Bericht zur Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts
Kapitel 4 Bericht zur Prüfung des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts
Kapitel 5 Schlussvorschriften
§ 38 Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 3: Bericht zur Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts
Abschnitt 7: Bestimmte Unternehmen
§ 38 Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen
Bei Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen hat sich die Berichterstattung insbesondere zu erstrecken auf
1.
die Zusammensetzung der verdienten Bruttobeiträge,
2.
das Ergebnis aus Kapitalanlagen und seine wesentlichen Komponenten,
3.
Veränderungen der Deckungsrückstellung,
4.
größere Veränderungen in der Zusammensetzung der Aufwendungen für Versicherungsfälle,
5.
wesentliche Komponenten der Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und
6.
das sonstige versicherungstechnische Ergebnis, das Ergebnis aus dem abgegebenen Versicherungsgeschäft sowie das nichtversicherungstechnische Ergebnis.