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§ 12 Übergangsregelung - Digitale Gesetze
Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe (ProdGewStatG)
§ 1
1. Abschnitt Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, Verarbeitendes Gewerbe
2. Abschnitt Baugewerbe
3. Abschnitt Energieversorgung, Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
4. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
§ 7 Zusätzliche Erhebungsmerkmale, Hilfsmerkmale, Unternehmens- und Betriebsbegriff
§ 8 Verordnungsermächtigung
§ 9 Auskunftspflicht
§ 10 Übermittlungsregelung
§ 11 Erhebung und Aufbereitung
§ 12 Übergangsregelung
§ 13 (Änderung von Rechtsvorschriften)
§ 14 (Außerkraftsetzung bestehender Vorschriften)
§§ 15 und 16 (weggefallen)
§ 17 (Inkrafttreten des Gesetzes, Übergangsregelung)
Inhaltsverzeichnis
4. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
§ 12 Übergangsregelung
Die Erhebung nach § 2 Satz 2 Buchstabe B Ziffer II Nr. 1 bis 3 wird erstmals im Jahr 2008 für das Jahr 2007 durchgeführt.