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§ 23 Hilfsmerkmale - Digitale Gesetze
[object Object] (PflAFinV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Teil 1 Finanzierung der beruflichen und der hochschulischen Ausbildung in der Pflege
Teil 2 Durchführung statistischer Erhebungen
§ 21 Art und Zweck, Umfang
§ 22 Erhebungsmerkmale
§ 23 Hilfsmerkmale
§ 24 Periodizität, Berichtszeitraum und Berichtszeitpunkt
§ 25 Auskunftspflicht
§ 26 Übermittlung
Teil 3 Verarbeitung personenbezogener Daten; Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
Teil 2: Durchführung statistischer Erhebungen
§ 23 Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind:
1.
Bezeichnung und Anschrift der auskunftspflichtigen Stelle,
2.
für die Erhebungen Name und Anschrift des Trägers der praktischen Ausbildung und der Pflegeschule,
3.
Name und Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person.