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§ 5 Formulare für Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung - Digitale Gesetze
Verordnung betreffend die Aufsicht über Pensionsfonds und über die Durchführung reiner Beitragszusagen in der betrieblichen Altersversorgung (PFAV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Teil 1 Pensionsfonds
Kapitel 1 Berichte des Verantwortlichen Aktuars
Kapitel 2 Berichte für die Aufsichtsbehörde
§ 4 Interner jährlicher Bericht
§ 5 Formulare für Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung
§ 6 Gesonderte Gewinn-und-Verlust-Rechnung
§ 7 Fristen für die Einreichung der Formulare
§ 8 Formgebundene Erläuterungen
§ 9 Fristen für die Einreichung der formgebundenen Erläuterungen
§ 10 Sonstige Rechnungslegungsunterlagen
§ 11 Halbjährlicher Zwischenbericht
§ 12 Anwendung der Formulare
Kapitel 3 Überschussbeteiligung
Kapitel 4 Anlagen
Kapitel 5 Deckungsrückstellung
Kapitel 6 Finanzielle Ausstattung
Kapitel 7 Lebenslange Zahlungen im Sinne des § 236 Absatz 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Teil 2 Durchführung reiner Beitragszusagen in der betrieblichen Altersversorgung
Teil 3 Schlussbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Teil 1: Pensionsfonds
Kapitel 2: Berichte für die Aufsichtsbehörde
§ 5 Formulare für Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Pensionsfonds haben ihre Bilanzen und Gewinn-und-Verlust-Rechnungen gegenüber der Aufsichtsbehörde wie folgt aufzustellen:
1.
die Bilanzen nach Formular F.800.01 und
2.
die Gewinn-und-Verlust-Rechnungen für das gesamte Pensionsfondsgeschäft nach Formular F.810.01.