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§ 12 Zeichnungen - Digitale Gesetze
Verordnung zum Verfahren in Patentsachen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (PatV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Patentanmeldungen; Patentverfahren
Abschnitt 3 Sonstige Formerfordernisse
Abschnitt 4 Ergänzende Schutzzertifikate
Abschnitt 5 Übergangs- und Schlussbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Patentanmeldungen; Patentverfahren
§ 12 Zeichnungen
Eingereichte Zeichnungen müssen den in der Anlage 2 enthaltenen Standards entsprechen.