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Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)
Inhaltsübersicht
Kapitel 1 Passmuster; Ausgabe und Versand des Passes
Kapitel 2 Befreiung von der Passpflicht und Passersatzpapiere
Kapitel 3 Amtliche Pässe
Kapitel 4 Gebühren
§ 15 Gebühren
§ 16 Erstattung von Auslagen
§ 17 Ermäßigung und Befreiung von Gebühren
Kapitel 5 Schlussvorschrift
§ 17 Ermäßigung und Befreiung von Gebühren - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 4: Gebühren
§ 17 Ermäßigung und Befreiung von Gebühren
Die Gebühr kann ermäßigt oder von ihrer Erhebung kann abgesehen werden, wenn die Person, die die Gebühren schuldet, bedürftig ist.