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Patentanwaltsordnung (PAO)
Inhaltsübersicht
Erster Teil Der Patentanwalt
Zweiter Teil Zulassung und allgemeine Vorschriften
Dritter Teil Rechte und Pflichten des Patentanwalts und berufliche Zusammenarbeit der Patentanwälte
Erster Abschnitt Allgemeines
§ 39 Allgemeine Berufspflicht
§ 39a Grundpflichten
§ 39b Werbung
§ 39c Inanspruchnahme von Dienstleistungen
§ 40 Mitteilung der Ablehnung eines Auftrags
§ 41 Tätigkeitsverbote bei nichtpatentanwaltlicher Vorbefassung
§ 41a Angestellte Patentanwälte und Syndikuspatentanwälte
§ 41b Zulassung als Syndikuspatentanwalt
§ 41c Erlöschen und Änderung der Zulassung als Syndikuspatentanwalt
§ 41d Besondere Vorschriften für Syndikuspatentanwälte
§ 42 Patentanwälte im öffentlichen Dienst
§ 43 Pflicht zu Übernahme der Vertretung
§ 43a Vergütung
§ 43b Erfolgshonorar
§ 44 Handakten
§ 45 Berufshaftpflichtversicherung
§ 45a (weggefallen)
§ 45b Vertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen
§ 46 Bestellung einer Vertretung
§ 47 Befugnisse der Vertretung
§ 48 Bestellung eines Abwicklers der Kanzlei
§ 49 Besondere Pflichten gegenüber dem Vorstand der Patentanwaltskammer
§ 50 Zwangsgeld bei Verletzung der besonderen Pflichten
§ 51 Mitgliederakten
§ 52 Ausbildung von Bewerberinnen und Bewerbern für die Patentanwaltschaft
§ 52a Satzungskompetenz
Zweiter Abschnitt Berufliche Zusammenarbeit
Vierter Teil Die Patentanwaltskammer
Fünfter Teil Gerichte in Patentanwaltssachen und gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Patentanwaltssachen
Sechster Teil Berufsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen
Siebenter Teil Berufsgerichtliches Verfahren
Achter Teil Kosten in Patentanwaltssachen
Neunter Teil Beratungs- und Vertretungsbefugnis des Patentassessors in ständigem Dienstverhältnis
Zehnter Teil Ausländische Patentanwaltsberufe und Berufsausübungsgesellschaften
Elfter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 45a (weggefallen) - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Dritter Teil: Rechte und Pflichten des Patentanwalts und berufliche Zusammenarbeit der Patentanwälte
Erster Abschnitt: Allgemeines
§ 45a (weggefallen)