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§ 11 Prüfungsbereiche - Digitale Gesetze
[object Object] (OrgBAusbV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2 Zwischenprüfung
Abschnitt 3 Abschluss- oder Gesellenprüfung
Unterabschnitt 1 Allgemeines
Unterabschnitt 2 Fachrichtung Orgelbau
§ 11 Prüfungsbereiche
§ 12 Prüfungsbereich Entwurf und Fertigung
§ 13 Prüfungsbereich Durchführen von Teilarbeiten
§ 14 Prüfungsbereich Planen und Konstruieren
§ 15 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 3 Fachrichtung Pfeifenbau
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Abschluss- oder Gesellenprüfung
Unterabschnitt 2: Fachrichtung Orgelbau
§ 11 Prüfungsbereiche
Die Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Orgelbau in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Entwurf und Fertigung,
2.
Durchführen von Teilarbeiten,
3.
Planen und Konstruieren sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.