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Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen (OrdenNachwV)
Eingangsformel
Erster Abschnitt Nachweis der Verleihung von Orden und Ehrenzeichen
Zweiter Abschnitt Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen
§ 13 Berechtigungsausweis
§ 14 Zuständigkeit
§ 15 Verfahren
§ 16 Antrag
§ 17 Inhalt des Antrags
§ 18 Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen durch den Antragsteller
§ 19 Ausstellung eines Berechtigungsausweises
§ 20 Entscheidungen der nach § 14 zuständigen Behörden
Dritter Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen
§ 14 Zuständigkeit - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Abschnitt: Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen
§ 14 Zuständigkeit
Zuständig für die Ausstellung von Berechtigungsausweisen sind die von den Landesregierungen bestimmten Behörden.