Erster Abschnitt Nachweis der Verleihung von Orden und Ehrenzeichen
Zweiter Abschnitt Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen
Dritter Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen
§ 12 Form von Bescheiden
Ablehnende Bescheide nach § 11 und Mitteilungen nach § 9 Abs. 2 sind schriftlich zu erteilen, zu begründen, mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen und zuzustellen.